AGB Einzellizenzen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für den Abschluss bzw. den Erwerb einer Einzellizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb des Verbandsgebiets des Deutschen Eishockey-Bund e.V. (DEB). Der Erwerb der Lizenz basiert auf der Satzung und Ordnungen des DEB und wird zwischen dem DEB und natürlichen Personen (nachfolgend „Lizenznehmer/in", „Sie") geschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Lizenznehmers/der Lizenznehmerin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der DEB stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Lizenznehmer erwirbt mit Erwerb einer Einzellizenz eine nicht übertragbare Lizenz die Voraussetzung zur Teilnahme am Spielbetrieb innerhalb des Verbandsgebiets des DEB (z. B. als Spieler/in, Trainer/in, Schiedsrichter*in) für den in der Lizenzdokument genannten Zeitraum und Umfang.

2.2 Die isolierte Einzellizenz berechtigt den/die Lizenznehmer/in nicht zur Teilnahme am Spielbetrieb im Verbandsgebiet des DEB und stellt nicht die Spielberechtigung dar. Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Spielbetrieb und zur Erteilung einer Spielberechtigung richten sich nach den Satzungen und Ordnungen des DEB, insbesondere der DEB Spielordnung. Satzung und Ordnungen des DEB können hier abgerufen werden: https://www.deb-online.de/downloadportal/

2.3 Mit der Lizenz sind ggf. bestimmte Pflichten verbunden (z. B. Einhaltung von Regeln der Verbandsordnung, Versicherungspflichten, Abtretung von Persönlichkeitsrechten zum Streaming der Spiele), die sich im Wesentlichen aus der vorgenannten Satzung und den Ordnungen ergeben.

2.4 Gemäß der DEB Spielordnung hat eine Spieler/eine Spielerin, welche/r keine gültige Einzellizenz inne hat, keine Spielerlaubnis zur Teilnahme am Spielbetrieb. Der/die Lizenznehmer/in ist sich bewusst darüber, dass das Fehlen einer gültigen Einzellizenz bei einem offiziellen Spiel nachteilige Folgen für seinen/ihren Verein haben kann bzw. hat (insbesondere die Wertung des entsprechenden Spiels gegen den eigenen Verein).

3. Lizenzgebühr und Zahlung

3.1 Die vom Lizenznehmer/der Lizenznehmerin zu zahlende Lizenzgebühr ergibt sich aus den jeweils gültigen Gebührenordnungen des DEB inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt.

3.2 Die Lizenzgebühr ist bei Antragstellung bzw. innerhalb der vom DEB vorgegebenen Frist fällig. Bei Erwerbverzug kann der DEB die in der Gebührenordnung geregelten Mahnverlauf anstreben.

3.3 Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch über PayPal, Sofortüberweisung oder anderen zur Verfügung gestellten Zahlungsmitteln.

4. Vertragsdauer, Verlängerung, Kündigung

4.1 Die Lizenz beginnt mit Ausstellung der Lizenzurkunde durch den DEB und läuft für den dort genannten Zeitraum innerhalb der ausgewählten Saison (01.06–31.05). Der Lizenznehmer/die Lizenznehmerin kann eine Einzellizenz mit einer Laufzeit von einem oder mehreren Jahren erwerben. Nach Ablauf des ausgewählten Zeitraums ist der Lizenznehmer/die Lizenznehmerin eigenständig verpflichtet, eine neue Einzellizenz zu erwerben, um weiterhin die in Ziffer 2 genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

4.2 Die Lizenz kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen nach Erwerb schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Rechte und Pflichten des Lizenznehmers/der Lizenznehmerin

5.1 Der Lizenznehmer/die Lizenznehmerin ist verpflichtet, die vom DEB vorgegebenen Lizenzbedingungen, Verbandsordnungen sowie Verhaltens- und Anti-Doping-Regelungen einzuhalten.

5.2 Der Lizenznehmer/die Lizenznehmerin darf die Lizenzrechte nur im vertraglich vorgesehenen Umfang und für den vorgesehenen Zweck (z. B. Teilnahme an Wettbewerben) nutzen. Eine Unterlizenzierung oder Übertragung auf Dritte ist unzulässig.

5.3 Bei Verletzung der Lizenz- oder Verbandsbedingungen kann der DEB Sanktionen verhängen (z. B. Sperre, Spielerpassentzug) sowie etwaige Kosten dem Lizenznehmer/der Lizenznehmerin in Rechnung stellen.

6. Rechte und Pflichten des DEB

6.1 Der DEB stellt dem Lizenznehmer/der Lizenznehmerin die erworbene Einzellizenz zur Verfügung.

6.2 Der DEB ist berechtigt, die Einhaltung der Lizenzbedingungen sowie der Verbands- und Wettkampf-Ordnungen zu überwachen und im Rahmen seines Hausrechts Maßnahmen zu ergreifen.

6.3 Der DEB übernimmt keine Haftung für die Ausübung der Lizenz außerhalb seiner Organisation oder für unmittelbare sportliche Ereignisse.

7. Haftung

7.1 Der DEB haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.2 Im Übrigen ist die Haftung des DEB ausgeschlossen.

7.3 Der Lizenznehmer/die Lizenznehmerin übernimmt die volle Verantwortung für die Risiken, die mit der Ausübung des lizenzierten Zweckes (z. B. Wettkampf) verbunden sind, einschließlich der Versicherung gegenüber Dritten.

8. Datenschutz

8.1 Der DEB verarbeitet personenbezogene Daten des Lizenznehmers/der Lizenznehmerin im Rahmen des Vertragsverhältnisses und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unter Einhaltung der DSGVO.

8.2 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des DEB.

9. Lizenzentzug, Sperre

9.1 Der DEB ist berechtigt, die Lizenz vorläufig zu sperren oder endgültig zu entziehen, wenn der Lizenznehmer/die Lizenznehmerin

  • gegen die Lizenzbedingungen oder Verbandsordnungen verstößt,
  • mit der Zahlung der Lizenzgebühr gemäß des Mahnverfahrens in Verzug ist, oder
  • sich einer erheblichen Pflichtverletzung schuldig macht.

9.2 Im Fall des Lizenzentzuges werden bereits gezahlte Lizenzgebühren nicht erstattet, sofern der Grund im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers/der Lizenznehmerin liegt.

10. Widerrufs-, Rückgabe- und Rücktrittsrecht

10.1 Sofern der Lizenznehmer die Lizenz als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB abgeschlossen hat, gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht oder erlischt vorzeitig, wenn der Lizenznehmer ausdrücklich zustimmt, dass der DEB unmittelbar mit der Leistung beginnt, und der Lizenznehmer zugleich seine Kenntnis bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren kann.

10.3 Rückgabe der Lizenzurkunde nach Widerruf oder Kündigung ist vom Lizenznehmer/der Lizenznehmerin zu veranlassen.

11. Änderungen der AGB

11.1 Der DEB behält sich vor, diese AGB mit angemessener Frist zu ändern.

11.2 Widerspricht der Lizenznehmer/die Lizenznehmerin nicht innerhalb von [z. B. 4 Wochen] nach Information über die Änderung, gelten die Änderungen als angenommen. Der DEB wird den Lizenznehmer ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Frist hinweisen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.3 Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Verwaltungssitz des DEB in München. Gerichtsstand für alle sich hieraus ergebenden Streitigkeiten ist, soweit zulässig, München.